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AGB Hausheizung Plus GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hausheizung Plus GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge und Leistungen zwischen der Hausheizung Plus GmbH (nachfolgend „Hausheizung Plus“) und ihren Kunden in den Bereichen Heizung, Sanitär und Photovoltaik.
1.2 Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Hausheizung Plus.

2. Vertragsabschluss

2.1 Angebote von Hausheizung Plus sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung der beauftragten Arbeiten.
2.3 Auch ohne Unterschrift des Kunden gelten die AGB als akzeptiert, sofern eine mündliche oder elektronische Auftragserteilung erfolgt. Abweichungen von der Schriftform sowie mündliche oder elektronische Auftragserteilungen sind nur wirksam, wenn sie von Hausheizung Plus schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt werden. Ansonsten gelten Aufträge erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung als verbindlich
2.4 Widerrufsrechte nach Fernabsatz- oder Haustürgeschäften bestehen nur, sofern gesetzlich vorgeschrieben. Bei individualvertraglichen Leistungen im Bereich Handwerk, die nach Kundenspezifikation erstellt werden, besteht kein Widerrufsrecht

3. Leistungsumfang

3.1 Der Leistungsumfang wird individuell gemäss Angebot oder schriftlicher Vereinbarung definiert.
3.2 Änderungen oder Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
3.3 Hausheizung Plus behält sich das Recht vor, Teilleistungen zu erbringen.
3.4 Nicht im ursprünglichen Angebot enthaltene Leistungen, die auf Wunsch des Kunden zusätzlich ausgeführt werden, gelten als Regiearbeiten und werden zu marktüblichen Stundensätzen abgerechnet. Regiearbeiten werden nur dann ausgeführt und abgerechnet, wenn der Kunde diese zuvor schriftlich (auch per E-Mail) ausdrücklich genehmigt hat. Eine mündliche Zustimmung reicht nicht aus und ist ohne schriftlichen Nachweis nicht bindend. Für durch Änderungswünsche oder Zusatzleistungen entstehende Folgekosten, insbesondere Verzögerungen oder erneute Baustellenorganisation, haftet der Kunde

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
4.2 Bei Auftragserteilung sind 50 % des Gesamtbetrags als Akontozahlung fällig.
4.3 Der Restbetrag ist nach Inbetriebnahme (IBN) bzw. Fertigstellung fällig.
4.4 Rechnungen sind innert 10 Tagen netto ohne Abzug zu begleichen.
4.5 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. sowie Mahngebühren von 50.- Fr. erhoben.
4.6 Fördermittel und Vergünstigungen liegen in der Verantwortung des Kunden.
4.7 Bei Zahlungsverzug von mehr als 10 Tagen kann Hausheizung Plus die Arbeiten aussetzen oder vom Vertrag zurücktreten. Etwaige Mehrkosten oder Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden.
4.8 Bei Preisänderungen für Material oder Transportkosten , die zwischen Angebotsdatum und Ausführung eintreten und nicht durch Hausheizung Plus beeinflussbar sind, behält sich Hausheizung Plus das Recht vor, den Preis entsprechend anzupassen. Der Kunde wird im Vorfeld informiert.
4.9 Kommt der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung in Verzug, behält sich Hausheizung Plus das Recht vor, sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und gegebenenfalls ein Inkassoverfahren einzuleiten. Sämtliche durch den Zahlungsverzug entstehenden Kosten trägt der Kunde.

5. Termine und Lieferzeiten

5.1 Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich.
5.2 Verzögerungen infolge höherer Gewalt, behördlicher Auflagen oder fehlender Mitwirkung des Kunden verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
5.3 Hausheizung Plus haftet nicht für Lieferverzögerungen Dritter (z. B. Hersteller, Subunternehmer).
5.4 Verschiebt der Kunde vereinbarte Ausführungstermine kurzfristig (weniger als 7 Werktage vorher), behält sich Hausheizung Plus das Recht vor, eine Umtriebs Entschädigung zu verlangen.
5.5 Bei Verzögerungen aufgrund Wetter oder von Krankheit, Unfall oder anderen unvorhersehbaren Ausfällen von Mitarbeitenden oder Subunternehmern von Hausheizung Plus besteht kein Anspruch auf Preisnachlass, Schadenersatz oder Vertragsstrafe. In solchen Fällen wird die Leistung nach Möglichkeit zeitnah fortgesetzt. Hausheizung Plus informiert den Kunden unverzüglich über den neuen voraussichtlichen Zeitrahmen.

6. Gewährleistung

6.1 Hausheizung Plus gewährleistet eine sach- und fachgerechte Ausführung gemäss Stand der Technik.
6.1.2 Versteckte Mängel sind vom Kunden unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme, schriftlich anzuzeigen
6.2 Offensichtliche Mängel sind vom Kunden innerhalb von 7 Kalendertagen nach Inbetriebnahme schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine rechtzeitige Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbar.
6.3 Die Nachbesserung erfolgt nach Wahl von Hausheizung Plus durch Reparatur oder Ersatz.
6.4 Verweigert der Kunde die Nachbesserung, obwohl diese zumutbar ist, entfällt der Gewährleistungsanspruch. Eine Minderung des Werklohns ist in diesem Fall ausgeschlossen.
6.5 Beanstandungen hinsichtlich ästhetischer Aspekte wie Farbe, Platzierung, Form oder Geräuschentwicklung sind nur dann als Mangel zu werten, wenn sie gegen geltende Normen oder ausdrücklich vereinbarte Ausführungen verstossen. Geringfügige Abweichungen gelten als toleriert.

7. Haftung

7.1 Hausheizung Plus haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
7.2 Für Schäden bei Montage, Demontage oder Einbringung haftet Hausheizung Plus nicht für übliche Gebrauchsspuren, Risse oder Kratzer. Unvermeidbare Begleiterscheinungen von Installationsarbeiten wie Bohrlöcher, Putzabsplitterungen, Kratzer, Haarrisse oder geringfügige Beschädigungen an Fassade, Dach, Decke oder Boden, Türen gelten nicht als Mängel. Hausheizung Plus übernimmt hierfür keine Haftung, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
7.3 Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen.
7.3.1 Eine weitergehende Haftung als in diesen AGB geregelt, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
7.4 Hausheizung Plus haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen, die auf weltweite oder regionale Lieferengpässe, Materialverfügbarkeit oder Lieferschwierigkeiten von Herstellern zurückzuführen sind. Der Kunde hat in solchen Fällen keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Vertragsrücktritt, sofern Hausheizung Plus nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
7.5 Hausheizung Plus haftet nicht für Fehler, Mängel oder Schäden, die durch andere beauftragte Firmen, deren Material oder unsachgemässe bauseitige Vorleistungen verursacht wurden. Dazu zählen auch Folgeschäden infolge unzureichender oder verspäteter Mitwirkung Dritter.
7.6 Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig und vollständig zu erfüllen. Hausheizung Plus haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen, die durch unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen.

8. Förder- und Baugesuche

8.1 Hausheizung Plus unterstützt den Kunden bei Gesuchen.
8.2 Für Ablehnungen durch Behörden wird keine Haftung übernommen.
8.3 Die Verantwortung für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben liegt beim Kunden.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Alle gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Hausheizung Plus.
9.2 Der Kunde verpflichtet sich, geliefertes Material sorgfältig zu behandeln und gegen Schäden zu sichern.
9.3 Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, geliefertes Material zurückzufordern. Zur Rückholung ist der Kunde verpflichtet, uns den Zutritt zu den betreffenden Räumlichkeiten oder Anlagen zu gewähren. Der Zutritt darf nur verweigert werden, wenn gewichtige Sicherheitsbedenken vorliegen. In diesem Fall hat der Kunde unverzüglich schriftlich mitzuteilen, welche Sicherheitsbedenken bestehen.

10. Nichterfüllung durch Dritte

10.1 Verzögerungen durch Dritte entbinden Hausheizung Plus von der Einhaltung vertraglicher Fristen.
10.2 Hausheizung Plus bemüht sich, geeignete Ersatzlösungen bereitzustellen.

11. Vertraulichkeit der Angebote

11.1 Angebote sind vertraulich und dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung weitergegeben werden.
11.2 Bei Missbrauch behält sich Hausheizung Plus Schadenersatzforderungen vor.

12. Änderung der AGB

12.1 Hausheizung Plus behält sich das Recht vor, die AGB zu ändern.
12.2 Änderungen gelten nur für zukünftige Verträge und werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
12.3 Für bestehende Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB weiter, sofern der Kunde den Änderungen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
13.2 Gerichtsstand ist der Sitz von Hausheizung Plus, sofern gesetzlich zulässig.
13.3 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Zahlungen ist der Geschäftssitz von Hausheizung Plus

14. Salvatorische Klausel

14.1 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen unberührt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gilt sie im Rahmen des rechtlich Möglichen als so abzuändern, dass der wirtschaftliche Zweck erhalten bleibt. Die übrigen Bestimmungen bleiben unberührt

15. Schadensersatz

15.1 Der Kunde haftet für Schäden, die durch unsachgemäßen Umgang mit Material oder Anlagen entstehen.
15.2 Hausheizung Plus kann Ersatzforderungen geltend machen.

16. Anfahrtskosten bei persönlichem Aufbieten

16.1 Unnötige Vor-Ort-Termine werden mit CHF 160.– verrechnet.
16.2 Die Beurteilung über die Notwendigkeit erfolgt durch Hausheizung Plus.
16.3 Die Zahlung ist innert 10 Tagen fällig.

17. Kommunikation und Terminvereinbarung

17.1 Termine und Kommunikation erfolgen bevorzugt schriftlich oder per E-Mail.
17.2 Vor-Ort-Termine bedürfen vorheriger Abstimmung.

18. Haftungsausschluss für Anfahrtskosten

18.1 Hausheizung Plus haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit Anfahrtskosten, ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

19. Zurückbehaltungsrecht bei Nichtzufriedenheit

19.1 Bei berechtigten Mängeln kann ein Teilbetrag zurückbehalten werden:
 – max. CHF 200.– bei Aufträgen < CHF 10'000.–
 – max. CHF 500.– bei Aufträgen > CHF 10'000.–
19.2 Der Kunde muss Mängel schriftlich melden und eine Frist zur Behebung setzen.
19.3 Der restliche Rechnungsbetrag bleibt fristgerecht zahlbar.
19.4 Nach Beseitigung der Mängel ist der einbehaltene Betrag zu zahlen.
19.5 Ein über die genannten Höchstbeträge hinausgehender Zahlungsverzug gilt als Zahlungsverzug und berechtigt Hausheizung Plus zu den gesetzlichen Massnahmen.
19.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, über die in §19.1 genannten Beträge hinaus Zahlungen zu verweigern oder zurückzuhalten. Kleinmängel oder optische Beeinträchtigungen ohne funktionalen Einfluss berechtigen nicht zur Reduktion oder Verzögerung der Zahlung.

20. Rücksendung von Schlüsseln

20.1 Nach vollständiger Zahlung werden Schlüssel per Einschreiben retourniert.
20.2 Versandrisiken trägt der Kunde, sofern kein Verschulden von Hausheizung Plus vorliegt.

21. Photovoltaik-Dienstleistungen (PV)

21.1 Leistungen umfassen:
 – Planung und Installation von PV-Anlagen
 – Gerüstbau
 – Anmeldung bei Netzbetreiber und Behörden
 – Koordination der Inbetriebnahme
 – Übergabe der Dokumentation
21.2 Zahlung: 50 % bei Auftrag, 50 % bei IBN.
21.3 Der Kunde stellt Zugang zu Dach und Elektroverteilung sicher.
21.4 Gerüste bleiben Eigentum von Hausheizung Plus. Schäden durch Dritte werden verrechnet.
21.5 Keine Haftung für Förderentscheide oder Netzbetreiber.
21.6 Übergabe gilt mit funktionierender Einspeisung und vollständiger Dokumentation als erfolgt. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung, fehlenden Zugang oder ausstehende Zahlungen des Kunden entstehen, berechtigen Hausheizung Plus zur Anpassung des Zeitplans und zur Verrechnung etwaiger Zusatzkosten.
21.7 Wartungsverträge können separat abgeschlossen werden.
21.8 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Inbetriebnahme schriftlich Mängel geltend macht. Verweigert der Kunde die schriftliche Abnahme ohne Mängelmeldung innerhalb der Frist, gilt die Anlage als abgenommen. Hausheizung Plus ist berechtigt, den vollen Rechnungsbetrag zu fordern. Dies gilt auch bei sonstigen Gewerken sinngemäss.
21.9 Änderungen von Vorschriften, technischen Anschlussbedingungen oder Verzögerungen durch Netzbetreiber, Förderstellen oder Behörden entziehen sich dem Einflussbereich von Hausheizung Plus. Ansprüche auf Schadenersatz oder Vertragsrücktritt bestehen in diesem Zusammenhang nicht.

22. Kundendaten und Mitwirkungspflicht

22.1 Die Planung erfolgt auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Daten (z. B. Pläne, Dimensionen, Energiebedarf,Auslegung).
22.2 Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit dieser Angaben.
22.3 Hausheizung Plus haftet nicht für Fehler infolge fehlerhafter oder falschen Angaben.
22.4 Der Kunde erklärt sich durch Auftragserteilung einverstanden, dass diese Angaben als verbindliche Planungsgrundlage gelten – auch ohne Unterschrift.
22.5 Vor Baubeginn hat der Kunde sämtliche Pläne und Berechnungen zu prüfen und Unstimmigkeiten mitzuteilen.
22.6 Alle Planungsunterlagen und Offerten so wie Infoblätter bleiben geistiges Eigentum von Hausheizung Plus. Eine Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Zustimmung ist untersagt.
22.7 Hausheizung Plus behält sich das Recht vor, bei bauseitigen Verzögerungen oder unklaren Schnittstellen zu anderen Gewerken die Arbeiten neu zu terminieren. Eventuelle Wartezeiten, Anfahrten oder Umplanungen können in Rechnung gestellt werden.
22.8 Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, behält sich Hausheizung Plus das Recht vor, den Mehraufwand zu dokumentieren und zusätzlich zu verrechnen. Die Ausführung kann bis zur vollständigen Bereitstellung der erforderlichen Angaben oder Voraussetzungen ausgesetzt werden.
22.9 Verzögerungen durch nicht fertiggestellte bauseitige Vorbereitungen, nicht zugängliche Räume, fehlende Bewilligungen oder Drittfirmen, die ihre Leistungen nicht rechtzeitig erbringen, berechtigen Hausheizung Plus zur Einstellung der Arbeiten. Daraus entstehende Mehrkosten und Wartezeiten werden zum aktuellen Regietarif abgerechnet. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche bauseitigen Bewilligungen, technischen Freigaben (z. B. Netzanschluss), Stromanschlüsse oder Zugangsvoraussetzungen rechtzeitig zu organisieren. Verzögerungen oder Zusatzkosten infolge unvollständiger bauseitiger Leistungen gehen zu Lasten des Kunden.
22.10 Der Kunde ist verpflichtet, die Mitwirkungspflichten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung zu erfüllen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, kann Hausheizung Plus nach Ablauf der Frist die Arbeiten aussetzen und Mehrkosten in Rechnung stellen

 

23. Wartung, Nachkontrolle und Folgeservice

23.1 Auf Wunsch bietet Hausheizung Plus Wartungs- und Kontrollservices an.
23.2 Der Umfang wird vertraglich geregelt. Es gelten separate Bedingungen.
23.3 Für verpasste Wartungstermine haftet der Kunde selbst.

24. Schlussbestimmungen

24.1 Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
24.2 Die jeweils aktuelle Version der AGB ist auf der Website von Hausheizung Plus einsehbar und gilt mit Auftragserteilung als akzeptiert – auch ohne Unterschrift.
24.3 Tritt der Kunde vor Baubeginn vom Vertrag zurück, kann Hausheizung Plus eine angemessene Umtriebs Entschädigung bis maximal 30% des Auftragswerts verlangen, sofern kein Verschulden von Hausheizung Plus vorliegt
24.4  Bei Kündigung durch den Kunden nach Baubeginn ohne wichtigen, von Hausheizung Plus zu vertretenden Grund, ist die volle Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu bezahlen. Hausheizung Plus kann erbrachte Leistungen, angefallene Kosten für Planung, Material und sonstige Aufwendungen geltend machen
24.4.1 Kündigt der Kunde den Vertrag nach Baubeginn ohne wichtigen, von Hausheizung Plus zu vertretenden Grund, schuldet er Hausheizung Plus die volle Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Hausheizung Plus ist berechtigt, bereits erbrachte Leistungen sowie anteilige Planungs-, Vorbereitungs- und Materialkosten geltend zu machen.
24.5 Mündliche Nebenabreden, insbesondere Aussagen von Mitarbeitenden auf der Baustelle oder am Telefon, haben keine bindende Wirkung, sofern sie nicht schriftlich durch die Geschäftsleitung bestätigt wurden. Der Kunde kann sich auf solche Aussagen nicht berufen. Dies gilt auch für Änderungen oder Ergänzungen der AGB selbst.
24.6 Stornierungen oder Rücktritte bedürfen der schriftlichen Form. Bei Rücktritt nach Vertragsabschluss und vor Ausführung ist eine angemessene Entschädigung von mindestens 30% des Auftragswertes zu leisten, sofern kein Verschulden von Hausheizung Plus vorliegt.
 

25. Nutzungsfreigabe für Referenzprojekte

25.1 Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass Fotos der ausgeführten Arbeiten für Referenzzwecke und Werbematerialien von Hausheizung Plus verwendet werden dürfen, sofern keine personenbezogenen Daten sichtbar sind. Ein Widerruf ist schriftlich möglich.

Stand 25.05.2025

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